24/7 erreichbar Heilbronn & 40 km Umkreis TÜV-Rheinland-geprüfte Qualifikation
Ratgeber · Schimmel

Schimmel in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?

Schwarze Flecken in der Ecke, muffiger Geruch hinter dem Schrank – und sofort die Frage: Liegt es am Gebäude oder am Lüften? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen.

Schimmelbefall an einer Wand in einer Wohnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Schimmel ist fast immer ein Feuchtigkeitsproblem – die Ursache kann baulich sein oder im Heiz- und Lüftungsverhalten liegen.
  • Mieter sollten Schimmel fotografieren und dem Vermieter unverzüglich schriftlich melden.
  • Nicht überstreichen und die Miete nicht eigenmächtig kürzen – erst beraten lassen.
  • Eine neutrale Feuchtemessung zeigt, woher die Feuchtigkeit kommt.

Warum entsteht Schimmel in Mietwohnungen?

Schimmelsporen sind überall in der Luft. Wachsen können sie aber nur dort, wo Oberflächen über längere Zeit feucht sind. Dafür gibt es grob zwei Gruppen von Ursachen:

Bauliche Ursachen

Wärmebrücken an Außenecken oder Fensterlaibungen, undichte Leitungen, eindringende Feuchtigkeit von außen, mangelhafte Abdichtungen oder Restfeuchte nach einem früheren Wasserschaden.

Nutzungsbedingte Ursachen

Zu wenig oder falsches Lüften, dauerhaft kühle Räume, Wäschetrocknen in der Wohnung oder Möbel direkt an kalten Außenwänden.

Häufig kommt beides zusammen: Eine leichte Wärmebrücke wird erst dann zum Problem, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum dauerhaft hoch ist. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick, bevor Schuldzuweisungen fallen.

Wer ist verantwortlich?

Der Vermieter muss die Wohnung in einem Zustand erhalten, in dem sie vertragsgemäß genutzt werden kann (§ 535 BGB). Geht der Schimmel auf einen baulichen Mangel zurück, ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Liegt die Ursache dagegen im Heiz- und Lüftungsverhalten, kann die Verantwortung beim Mieter liegen.

Nach gängiger Rechtsprechung wird dabei häufig schrittweise geprüft: Zunächst ist zu klären, ob bauliche Ursachen ausgeschlossen werden können. Erst dann kommt es darauf an, ob der Mieter ausreichend geheizt und gelüftet hat. Genau deshalb ist eine saubere, messtechnische Ursachenklärung so wertvoll – sie schafft eine sachliche Grundlage für beide Seiten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Mietminderung oder Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Was Mieter jetzt tun sollten

  1. Fotografieren und dokumentieren: Machen Sie Fotos mit Datum, am besten mit einem Maßstab (z. B. Zollstock). Notieren Sie, wann Sie den Schimmel entdeckt haben.
  2. Vermieter unverzüglich informieren: Melden Sie den Mangel schriftlich – per Brief oder E-Mail – und bewahren Sie eine Kopie auf. Mieter sind verpflichtet, Mängel zeitnah anzuzeigen (§ 536c BGB).
  3. Nicht überstreichen: Wer Schimmel überstreicht oder großflächig entfernt, beseitigt wichtige Spuren zur Ursache.
  4. Raumklima festhalten: Ein günstiges Hygrometer zeigt Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Notieren Sie die Werte über einige Tage.
  5. Miete nicht eigenmächtig kürzen: Eine Mietminderung kann berechtigt sein – lassen Sie sich aber vorher beraten.
  6. Ursache klären lassen: Schlagen Sie dem Vermieter eine fachkundige Untersuchung vor oder stimmen Sie sich über die Beauftragung ab.

Was Vermieter tun sollten

  • Schnell reagieren: Je länger Feuchtigkeit wirkt, desto größer werden Schäden an Putz, Dämmung und Bausubstanz.
  • Ursache messtechnisch klären lassen statt nur oberflächlich zu entfernen – sonst kommt der Schimmel zurück.
  • Ergebnisse dokumentieren und dem Mieter nachvollziehbar erklären.
  • Sanierung fachgerecht beauftragen: Ursache beheben, Bauteile trocknen, befallene Materialien entfernen.
  • Versicherung prüfen: Geht der Schimmel auf einen Leitungswasserschaden zurück, kann die Gebäudeversicherung betroffen sein – mehr dazu im Ratgeber Wasserschaden & Versicherung.

Richtig heizen und lüften – so beugen Sie vor

  • Stoßlüften statt Kippfenster: Mehrmals täglich die Fenster für einige Minuten weit öffnen – im Winter kürzer, im Sommer länger.
  • Nach dem Duschen und Kochen sofort lüften, damit die Feuchtigkeit nach draußen kann.
  • Räume nicht auskühlen lassen: Auch selten genutzte Zimmer moderat temperieren.
  • Möbel mit Abstand (einige Zentimeter) zu Außenwänden aufstellen, damit Luft zirkulieren kann.
  • Luftfeuchtigkeit im Blick behalten: Ideal sind etwa 40 bis 60 Prozent.
  • Wäsche möglichst nicht in der Wohnung trocknen – oder dabei gut lüften.

So schafft eine Feuchtemessung Klarheit

Techniker untersucht eine Außenwand mit der Wärmebildkamera auf Wärmebrücken
Die Wärmebildkamera zeigt kalte Bereiche, an denen sich Feuchtigkeit niederschlägt.

Bei einer Schimmelanalyse messen wir die Feuchtigkeit direkt im Bauteil, erfassen Raumklima und Oberflächentemperaturen und machen mit der Wärmebildkamera Wärmebrücken sichtbar. Besteht der Verdacht auf ein verdecktes Leck, setzen wir zusätzlich Verfahren der Leckageortung ein.

Das Ergebnis ist eine neutrale Dokumentation mit Fotos und Messprotokollen. Sie hilft Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen, sachlich über die nächsten Schritte zu sprechen – und sorgt dafür, dass die Sanierung an der richtigen Stelle ansetzt.

Häufige Fragen

Fragen zu Schimmel in der Mietwohnung

Darf ich bei Schimmel die Miete mindern?

Ist der Schimmel auf einen baulichen Mangel zurückzuführen und schränkt er die Nutzung der Wohnung ein, kann eine Mietminderung berechtigt sein. Wie hoch sie ausfallen darf, hängt stark vom Einzelfall ab. Kürzen Sie die Miete nicht auf eigene Faust, sondern lassen Sie sich vorher beraten – zum Beispiel vom örtlichen Mieterverein oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.

Wie hoch sollte die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung sein?

Als Orientierung gilt eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 40 bis 60 Prozent. Liegt sie dauerhaft darüber, steigt das Schimmelrisiko deutlich – besonders an kühlen Außenwänden. Ein einfaches Hygrometer hilft, den Wert im Blick zu behalten.

Darf ich als Mieter den Schimmel einfach selbst wegmachen?

Informieren Sie zuerst Ihren Vermieter und machen Sie Fotos. Wer Schimmel vorher überstreicht oder entfernt, vernichtet unter Umständen wichtige Hinweise auf die Ursache. Kleine, oberflächliche Stellen können nach Absprache oft selbst gereinigt werden – größere Flächen gehören in fachkundige Hände.

Wie findet man heraus, ob Schimmel baulich bedingt ist?

Mit einer messtechnischen Untersuchung: Feuchtigkeitsmessung im Bauteil, Messung von Raumklima und Oberflächentemperaturen sowie Thermografie zeigen, ob zum Beispiel eine Wärmebrücke, ein verdecktes Leck oder eindringende Feuchtigkeit vorliegt. Die Ergebnisse werden mit Fotos und Messprotokollen dokumentiert.

Schaden entdeckt? Wir sind persönlich für Sie da.

Rufen Sie direkt an oder schicken Sie uns Fotos per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.