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Ratgeber · Versicherung

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt was?

Nach einem Wasserschaden ist die erste Frage fast immer: Wer übernimmt die Kosten? Die Antwort hängt davon ab, woher das Wasser kommt – und was beschädigt wurde.

Feuchtigkeitsmessung nach einem Wasserschaden im Badezimmer
Das Wichtigste in Kürze
  • Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude durch Leitungswasser – z. B. Böden, Wände, Leitungen.
  • Hausratversicherung: beschädigte Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere bewegliche Dinge.
  • Elementarschadenversicherung: Starkregen, Hochwasser, Rückstau – meist nur als Zusatzbaustein versichert.
  • Privathaftpflicht: wenn Sie bei anderen einen Wasserschaden verursacht haben.

Welche Versicherung ist wofür zuständig?

Wohngebäudeversicherung

Sie ist der wichtigste Baustein, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt – etwa durch einen Rohrbruch, eine undichte Heizungs- oder Trinkwasserleitung oder Frost. Versichert ist in der Regel das Gebäude selbst: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und die Installationen. Je nach Vertrag gehören auch Kosten für die Leckageortung, das Freilegen der Leitung, die Bautrocknung und die Wiederherstellung dazu.

Hausratversicherung

Sie ersetzt beschädigte bewegliche Gegenstände in der Wohnung – Möbel, Teppiche, Kleidung oder Elektrogeräte. Das gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Elementarschadenversicherung

Wasser von außen – durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau aus der Kanalisation – ist kein Leitungswasserschaden. Dafür braucht es meist einen zusätzlichen Elementarbaustein. Prüfen Sie Ihre Police, gerade in Kellern oder Hanglagen.

Privathaftpflichtversicherung

Haben Sie einen Schaden bei anderen verursacht – zum Beispiel ist Ihr Waschmaschinenschlauch geplatzt und das Wasser läuft in die Wohnung darunter –, kann Ihre Privathaftpflicht für den Schaden der Nachbarn aufkommen.

Mieter oder Eigentümer – wer meldet was?

Was ist beschädigt?MieterEigentümer
Wände, Decken, Estrich, LeitungenVermieter informieren – dessen GebäudeversicherungEigene Wohngebäudeversicherung
Möbel, Teppiche, ElektrogeräteEigene HausratversicherungEigene Hausratversicherung
Schaden bei Nachbarn verursachtEigene PrivathaftpflichtEigene Privathaftpflicht
Wasser durch Starkregen/RückstauHausrat mit ElementarbausteinGebäude- und Hausrat mit Elementarbaustein

In Eigentümergemeinschaften ist bei Schäden am Gemeinschaftseigentum meist die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft zuständig – informieren Sie in diesem Fall auch die Hausverwaltung.

Was häufig nicht versichert ist

Jeder Vertrag ist anders. Diese Punkte führen aber häufig zu Rückfragen oder Kürzungen:

  • Wasser von außen ohne Elementarschutz (Starkregen, Hochwasser, Grundwasser).
  • Undichte Silikonfugen oder Duschabdichtungen – je nach Vertrag nicht immer als Leitungswasserschaden anerkannt.
  • Schäden, die sich über lange Zeit schleichend entwickelt haben, wenn Warnzeichen ignoriert wurden.
  • Verletzte Obliegenheiten, z. B. wenn in einem unbeheizten Gebäude im Winter die Leitungen nicht entleert wurden.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann – je nach Vertrag – zu Leistungskürzungen führen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein Ihre Vertragsbedingungen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Versicherung oder Ihren Versicherungsmakler.

Ihre Pflichten im Schadensfall

  1. Schaden begrenzen: Wasser abstellen, Strom in betroffenen Bereichen sichern, Gegenstände in Sicherheit bringen. Was zu tun ist, steht in unserer Rohrbruch-Checkliste.
  2. Unverzüglich melden: Informieren Sie Ihre Versicherung – als Mieter auch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
  3. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden, von beschädigten Gegenständen und – falls sichtbar – von der Schadensstelle.
  4. Nichts vorschnell entsorgen: Beschädigte Teile aufbewahren, bis die Versicherung zustimmt.
  5. Größere Arbeiten abstimmen: Sanierungen, die über Sofortmaßnahmen hinausgehen, vorher mit dem Versicherer besprechen.
  6. Belege sammeln: Rechnungen, Messprotokolle und ggf. Stromkosten der Trocknungsgeräte.

So unterstützen wir Sie

Motec-Techniker dokumentiert einen Wasserschaden mit der Wärmebildkamera
Saubere Dokumentation ist die Grundlage für eine reibungslose Regulierung.

Als Fachbetrieb für Wasserschadensanierung in Heilbronn übernehmen wir die Schritte, auf die es der Versicherung ankommt: Leckageortung, Schadendokumentation mit Fotos und Messprotokollen, Trocknung mit Kontrollmessungen und die Koordination aller Folgegewerke. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Versicherung oder dem Schadenregulierer ab – Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Fragen zu Wasserschaden und Versicherung

Zahlt die Versicherung auch die Leckageortung?

Viele Wohngebäudeversicherungen übernehmen bei einem versicherten Leitungswasserschaden auch die Kosten, um die Schadensstelle zu finden – teilweise nur bis zu einer bestimmten Höhe. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Wir dokumentieren die Ortung mit Fotos und Messprotokollen, damit Sie alle Nachweise haben.

Muss ich die Versicherung informieren, bevor ich einen Fachbetrieb beauftrage?

Sofortmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern – etwa Wasser abstellen, Notabsicherung oder Leckortung –, sollten Sie nicht aufschieben. Informieren Sie Ihre Versicherung aber so früh wie möglich und stimmen Sie größere Sanierungsarbeiten vorher mit ihr ab.

Wer zahlt, wenn das Wasser aus der Wohnung über mir kommt?

Das hängt von der Ursache ab. Liegt ein Rohrbruch in der Gebäudeinstallation vor, ist häufig die Wohngebäudeversicherung des Hauses zuständig. Hat die Nachbarin oder der Nachbar den Schaden verursacht, zum Beispiel durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch, kann deren Privathaftpflichtversicherung in Betracht kommen. Ihre eigenen beschädigten Möbel sind in der Regel ein Fall für Ihre Hausratversicherung.

Ist Starkregen ein Leitungswasserschaden?

Nein. Wasser, das durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau ins Haus gelangt, gilt als Elementarschaden. Dafür braucht es in der Regel eine zusätzliche Elementarschadenversicherung als Baustein zur Gebäude- bzw. Hausratversicherung.

Schaden entdeckt? Wir sind persönlich für Sie da.

Rufen Sie direkt an oder schicken Sie uns Fotos per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.